Photovoltaik-Magazin
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KWP-Grenze Photovoltaikanlagen

von Fabrice Stadinger
6. Mai 2025

Für Hausbesitzer ist die Anschaffung einer Photovoltaikanlage sowohl eine ökologisch wie auch ökonomisch sinnvolle Entscheidung. Was Hausbesitzer dabei nicht außer Acht lassen sollten, ist die sogenannte kWp-Grenze: Sie legt fest, welche steuerlichen und regulatorischen Bedingungen für die jeweilige Anlage gelten. Hier erfahren Sie, was sich hinter dem Begriff kWp verbirgt, welche Grenzen besonders wichtig sind und wie Betreiberinnen und Betreiber ihre Anlage wirtschaftlich optimal auslegen können – ohne sich unnötiger Bürokratie auszusetzen.

Was bedeutet kWp bei Photovoltaikanlagen?

Die Abkürzung kWp steht für „Kilowatt Peak“ – also die Spitzenleistung einer Solaranlage unter sogenannten Standard-Testbedingungen (englisch: STC – Standard Test Conditions). Diese Testbedingungen simulieren eine gleichmäßige Sonneneinstrahlung von 1.000 Watt pro Quadratmeter bei einer Modultemperatur von 25 Grad Celsius. Mithilfe dieser Norm lassen sich verschiedene PV-Module und Anlagen unabhängig vom Einsatzort miteinander vergleichen.

In der Praxis ist die tatsächliche Stromproduktion jedoch deutlich komplexer. Die geografische Lage der Immobilie, die Dachneigung und -ausrichtung, mögliche Verschattungen durch Bäume oder Nachbargebäude sowie die Effizienz der Module und Wechselrichter beeinflussen schließlich, wie viel Strom die Anlage tatsächlich erzeugt. Als grober Richtwert gilt: Eine Photovoltaikanlage mit 10 kWp kann in Deutschland jährlich etwa 8.500 bis 10.000 Kilowattstunden (kWh) Strom erzeugen – genug, um den Jahresverbrauch eines Vier-Personen-Haushalts weitgehend zu decken.

Die wichtigsten kWp-Grenzen im Überblick

Hierzulande haben sich drei kWp-Grenzen etabliert, die einen deutlichen Einfluss auf steuerliche Regelungen, Förderprogramme und technische Anforderungen von Photovoltaikanlagen nehmen: 

Bis 10 kWp Photovoltaikanlage

Anlagen bis zu 10 kWp sind meist bei kleineren privaten Wohnhäusern zu finden. Die Rahmenbedingungen sind bei solchen Photovoltaikanlagen besonders einfach: Die Besteuerung ist – je nach Nutzung – oft nicht relevant, es muss keine Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch gezahlt werden, und der bürokratische Aufwand ist gering. Auch beim Anschluss ans Netz gelten vereinfachte technische Anforderungen.

Bis 30 kWp Photovoltaikanlage

Mit der gesetzlichen Reform im Jahr 2023 wurde die 30-kWp-Grenze zur neuen Schlüsselgröße für private Anlagenbetreiber. Denn seitdem sind alle Anlagen bis einschließlich 30 kWp einkommensteuerfrei. Konkret heißt das: Einspeiseerlöse müssen nicht mehr versteuert werden. Auch die Umsatzsteuer entfällt für viele Betreiber vollständig, sofern sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen oder darauf verzichten, zur Regelbesteuerung zu optieren. Zudem müssen keine Einnahmenüberschussrechnungen mehr eingereicht werden.

Über 30 kWp Photovoltaikanlage

Geht die Anlage über 30 kWp hinaus, wird’s aufwendiger: Hier gelten steuerliche Pflichten wie bei einem Gewerbebetrieb, außerdem steigen die technischen Anforderungen. Intelligente Messsysteme und Fernsteuerbarkeit sind Pflicht, und auch die Einspeisevergütung verändert sich. Trotzdem kann sich eine größere Anlage lohnen – vor allem, wenn viel Eigenverbrauch geplant ist oder ein hoher Strombedarf besteht, etwa bei Gewerbebetrieben oder Mehrfamilienhäusern.

Welche Vorteile bringt die 30-kWp-Grenze?

Die Anhebung der steuerfreien Grenze auf 30 kWp im Jahr 2023 war ein Meilenstein für private PV-Anlagenbetreiber. Die neue Regelung bedeutet, dass Einnahmen aus der Einspeisung von Strom bis zu dieser Anlagengröße nicht mehr der Einkommensteuer unterliegen – unabhängig davon, ob der Strom ins Netz eingespeist oder selbst verbraucht wird. Für viele private Haushalte entfällt dadurch die oft abschreckende steuerliche Komplexität. Hinzu kommt, dass auch die Umsatzsteuer im Regelfall entfällt. Wer unter die Kleinunternehmerregelung fällt oder keine Regelbesteuerung wählt, muss auf Kauf, Installation und laufenden Betrieb der Anlage keine Umsatzsteuer mehr zahlen. Das reduziert die Investitionskosten und macht den Betrieb einer Photovoltaikanlage noch wirtschaftlicher.

Ein weiterer Vorteil: Durch die gestiegene erlaubte Anlagengröße können nun auch Haushalte mit höherem Stromverbrauch – etwa durch Wärmepumpen, Elektroautos oder Pools – ihren Eigenbedarf besser decken und ihre Abhängigkeit vom Stromversorger weiter reduzieren. Damit wird die 30-kWp-Grenze zur idealen Größe für viele Eigenheimbesitzer.

Vorteile der 30-kWp-Grenze bei Photovoltaikanlagen:

  • Einkommensteuerfreiheit
  • Umsatzsteuer entfällt
  • Weniger Bürokratie:
  • Höhere Wirtschaftlichkeit
  • Größerer Eigenverbrauchsanteil möglich
  • Unverändert einfache EEG-Förderung:
  • Perfekt für private Haushalte:

Wie groß ist eine Photovoltaikanlage mit 30 kWp?

Wie viel Platz eine 30-kWp-Anlage braucht, hängt von der Leistung der Solarmodule ab. Standardmodule mit rund 400 Watt benötigen etwa 1,8 m² pro Stück. Für 30 kWp braucht man ungefähr 75 Module, also rund 135 bis 150 m² Dachfläche. Wer auf besonders leistungsstarke Module mit 500 Watt setzt, kann die Fläche auf etwa 120 bis 135 Quadratmeter reduzieren. In jedem Fall setzt eine 30-kWp-Anlage eine größere zusammenhängende Dachfläche voraus, idealerweise mit möglichst wenig Verschattung und einer günstigen Dachausrichtung nach Süden.

Der zu erwartende Stromertrag liegt für Photovoltaikanlagen mit 30 Kilowatt Peak in Deutschland zwischen 25.000 und 30.000 Kilowattstunden pro Jahr. Das reicht aus, um mehrere Haushalte mit Strom zu versorgen.

Einspeisevergütung bei Anlagen bis und über 30 kWp

Die Vergütung für eingespeisten Solarstrom ist ein zentraler wirtschaftlicher Faktor. Sie wird nach dem EEG für 20 Jahre garantiert und richtet sich nach dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme und der Größe der PV-Anlage. Seit der EEG-Reform 2023 unterscheidet das Gesetz zwischen Volleinspeisung und Überschusseinspeisung, wobei jeweils unterschiedliche Vergütungssätze gelten.

Bisher gelten folgende Vergütungssätze für eingespeisten Solarstrom:

  • Anlagen bis 10 kWp: 12,87 Cent/kWh bei Volleinspeisung & 8,11 Cent/kWh bei Überschusseinspeisung
  • Anlagen bis 40 kWp: 10,26 Cent/kWh bei Volleinspeisung & 7,03 Cent/kWh bei Überschusseinspeisung
  • Anlagen bis 100 kWp: 8,79 Cent/kWh bei Volleinspeisung / 6,88 Cent/kWh bei Überschusseinspeisung

Wichtig zu wissen: Sobald die Anlagengröße die jeweilige Grenze überschreitet, wird nur der übersteigende Anlagenteil mit dem niedrigeren Satz vergütet. Das kann die Wirtschaftlichkeit spürbar beeinflussen, wenn die Anlage ohne Eigenverbrauch rein auf Einspeisung ausgelegt ist. Bei der Kombination aus Eigenverbrauch und Netzabgabe sind Anlagen bis 30 kWp wirtschaftlich besonders attraktiv.

Was passiert, wenn die 30 kWp Grenze überschritten wird?

Sobald eine PV-Anlage größer als 30 kWp ist, gelten automatisch strengere steuerliche Vorgaben: Einspeiseerlöse müssen versteuert werden, und auch Umsatzsteuer kann wieder ein Thema werden – vor allem, wenn die Kleinunternehmerregelung nicht greift. Zusätzlich wird mehr Bürokratie nötig: Die Anlage muss beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister gemeldet werden. Technisch sind Intelligente Messysteme und Fernsteuerbarkeit Pflicht. Das bringt zusätzliche Kosten und Aufwand mit sich, die sich Hausbesitzer mit einer Photvoltaikanlage unter 30 kWp sparen können. 

Wann lohnt sich eine PV-Anlage über 30 kWp?

Trotz des zusätzlichen Aufwands kann es sich durchaus lohnen, eine Photovoltaikanlage mit mehr als 30 kWp zu installieren, z.B. bei großem Energiebedarf, günstigen Dachflächen oder wenn das Investitionsvolumen ohnehin höher ausfällt. Größere Anlagen profitieren von sogenannten Skaleneffekten: Der Preis pro installiertem Kilowattpeak sinkt mit zunehmender Größe, weil fixe Kosten wie Gerüststellung, Planung oder Netzanschluss auf mehr Leistung verteilt werden.

Auch steuerlich kann sich eine größere Anlage lohnen, wenn etwa eine gewerbliche Nutzung vorliegt oder der Vorsteuerabzug genutzt werden kann. In diesem Fall sollten die steuerlichen Auswirkungen jedoch mit einem Steuerberater sorgfältig geplant werden. Für Vermieter, Gewerbebetriebe oder Landwirte sind größere Anlagen oft sogar wirtschaftlich attraktiver.

Private PV-Anlage: Was ist sinnvoll?

Für Privathaushalte gilt: Die Solaranlage sollte zur eigenen Verbrauchssituation passen. Für einen durchschnittlichen Jahresverbrauch von 3.000 Kilowattstunden reicht bereits eine kleine Anlage mit etwa 3 bis 4 kWp. Wer jedoch eine Wärmepumpe oder ein Elektroauto nutzt – oder dies in Zukunft plant –, sollte vorausschauend planen und mehr Leistung installieren. Eine 30-kWp-Anlage kann bei optimalem Eigenverbrauch bis zu 10.000 Kilowattstunden jährlich abdecken; das ist genug für größere Haushalte oder Mehrgenerationenhäuser. Durch die Kombination mit einem Photovoltaik Batteriespeicher lässt sich der Eigenverbrauchsanteil weiter steigern. Damit reduzieren sich die laufenden Stromkosten langfristig deutlich.

Für kleine Haushalte oder Mietwohnungen kann auch ein Balkonkraftwerk mit weniger als 600 Watt eine gute Lösung sein. Diese Mini-PV-Anlagen dürfen oft ohne großen Aufwand betrieben werden und unterliegen nicht den strengen Meldepflichten großer Anlagen.

Planung und Berechnung: Wie viel kWp sind sinnvoll?

Die passende Dimensionierung Ihrer PV-Anlage hängt von mehreren Faktoren ab. Neben dem aktuellen Stromverbrauch sollten auch zukünftige Entwicklungen berücksichtigt werden: Steht eine Sanierung an? Wird ein E-Auto angeschafft oder eine Wärmepumpe installiert? Auch die Ausrichtung, Neigung und Beschaffenheit des Daches sowie der Platz für einen eventuellen Speicher sind zu bedenken. Für exakte Berechnungen und eine präzise Wirtschaftlichkeitsanalyse unterstützen wir von der SW-Projektentwicklung Sie gerne in einem persönlichen Gespräch. Gemeinsam finden wir eine Solaranlage, die nicht nur technisch passt, sondern auch steuerlich und wirtschaftlich optimal aufgestellt ist.

Sind PV-Anlagen mit 30 kWp steuerfrei?

Photovoltaikanlagen mit einer Leistung bis 30 kWp sind in Deutschland weitgehend steuerfrei, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Einnahmen aus Anlagen dieser Größe sind einkommensteuerfrei, sowohl für den Eigenverbrauch als auch für die Einspeisung. Diese Regelung gilt für Einfamilienhäuser und Gewerbeimmobilien, bei Mehrfamilienhäusern jedoch nur bis 15 kWp pro Einheit. Seit dem 1. Januar 2023 gilt zudem für den Kauf und die Installation von PV-Anlagen bis 30 kWp ein Umsatzsteuersatz von 0 %. Darüber hinaus sind PV-Anlagen bis 30 kWp von der Gewerbesteuer befreit, sodass keine Gewerbeanmeldung erforderlich ist. 

kWp PV Rechner

Mit einer einfachen Faustformel können Sie grob abschätzen, wie viel Strom eine Photovoltaikanlage erzeugen kann: Pro kWp PV-Leistung produziert eine Anlage in Deutschland rund 1.000 kWh Strom im Jahr. Das bedeutet, eine 10 kWp-Anlage würde etwa 10.000 kWh jährlich liefern. Dabei spielen allerdings verschiedene Faktoren eine Rolle, wie der Standort (die Sonneneinstrahlung), die Ausrichtung und Neigung der Solarmodule, Verschattung und der Systemwirkungsgrad. Wenn Sie als Hausbesitzer beispielsweise 4.000 kWh Strom im Jahr verbrauchen, benötigen Sie eine PV-Anlage mit etwa 4 kWp Leistung.

Leistungsstarke Photovoltaikanlagen mit SW-Projektentwicklung

Sie möchten Ihre Stromkosten senken, unabhängiger von Energieversorgern werden und aktiv zur Energiewende beitragen? SW-Projektentwicklung unterstützt Sie von der ersten Idee bis zur betriebsfertigen Photovoltaikanlage. Unser Leistungsportfolio umfasst:

  • Standortanalyse und Wirtschaftlichkeitsberechnung
  • Technische Planung und Simulation
  • Steuerliche Einschätzung und Fördermittelprüfung
  • Anmeldung beim Netzbetreiber und Inbetriebnahme
  • Installation, Wartung und Monitoring

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie viel kWp ist für eine Photovoltaikanlage erlaubt?

Für private Photovoltaikanlagen in Deutschland gibt es keine feste Obergrenze, wie viel kWp installiert werden darf. Dennoch sind die Schwellen bei 10 kWp und 30 kWp die Norm. Anlagen bis 10 kWp erhalten die höchste Einspeisevergütung, während Anlagen bis zu 30 kWp von steuerlichen Vorteilen profitieren. Eine typische Anlage auf einem Einfamilienhaus liegt oft deutlich unter 30 kWp, da dafür bereits eine große Dachfläche nötig ist.

Wann fällt die 30-kWp-Grenze?

Die 30-kWp-Grenze ist seit 2023 bzw. 2025 wichtig für steuerliche Erleichterungen. Photovoltaikanlagen bis zu dieser Größe sind von der Einkommensteuer, der Umsatzsteuer und der Gewerbesteuer befreit – vorausgesetzt, sie werden privat genutzt. Wichtig ist: Diese Grenze gilt pro Wohn- oder Gewerbeeinheit. Wird sie überschritten, werden alle Erträge steuerpflichtig, da es sich um eine Freigrenze handelt.

Ist Photovoltaik mit 30 kWp wirklich steuerfrei?

Ja, Photovoltaikanlagen bis 30 kWp sind einkommensteuerfrei, sofern sie privat betrieben werden. Auch die Umsatzsteuer entfällt – sowohl beim Kauf als auch beim Betrieb der Anlage. Zusätzlich entfällt die Gewerbesteuer. All diese Vorteile gelten pro Wohn- oder Gewerbeeinheit.